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   VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.1836   

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VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.1836 (https://dejure.org/2022,32209)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2022 - 16a D 21.1836 (https://dejure.org/2022,32209)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2022 - 16a D 21.1836 (https://dejure.org/2022,32209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    StGB § 274 Abs. 1 Nr. 2, § 263 Abs. 1; BayDG Art. 10, 14
    Disziplinarmaßnahme der Kürzung der Dienstbezüge

  • rewis.io

    Vermessungshauptsekretär (BesGr. A 8), Manipulationen bei der Bearbeitung des eigenen Vermessungsantrags, Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Urkundenunterdrückung in Tateinheit mit versuchtem Betrug, Schaden zu Lasten des Dienstherrn 921, 60 EUR

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 06.04.2022 - 16a D 20.975

    Entfernung eines Verwaltungsbeamten (A 9) aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.1836
    Diese Umstände stellen das normale Verhalten zur Erfüllung der Dienstpflichten dar (BayVGH, U.v. 6.4.2022 - 16a D 20.975 - juris Rn. 51).

    Nach ständiger Rechtsprechung stellt die Weiterbeschäftigung des Beamten in der Vergangenheit nach Aufdeckung des Dienstvergehens keinen Milderungsgrund dar, da die Frage der weiteren Tragbarkeit des Beamten von den Disziplinargerichten zu beurteilen ist und die Weiterbeschäftigung auf Gründen (z.B. betriebswirtschaftlicher Art) beruhen kann, die disziplinarrechtlich nicht von Bedeutung sind (BayVGH, U.v. 6.4.2022 - 16a D 20.975 - juris Rn. 50).

  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.1302

    Rechtmäßige Entfernung aus dem Dienst wegen veruntreuender Unterschlagung in 28

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.1836
    Begeht ein Beamter innerdienstlich eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht (hier sind es bis zu fünf Jahre), reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16b D 19.1302 - juris Rn. 30; BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 20).

    Bei einem als Zugriffsdelikt einzustufenden Dienstvergehen ist ein "Geständnis" eines Beamten nur dann disziplinar erheblich, wenn es sich als freiwillige, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des Fehlverhaltens vor Entdeckung der Tat darstellt (BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16b D 19.1302 - juris Rn. 55).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.1836
    Begeht ein Beamter innerdienstlich eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht (hier sind es bis zu fünf Jahre), reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BayVGH, U.v. 20.9.2021 - 16b D 19.1302 - juris Rn. 30; BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 20).

    Für Handeln in einer unverschuldet entstandenen, ausweglosen wirtschaftlichen Notlage (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, juris Rn. 34) fehlt es an einer existenzbedrohenden Notlage.

  • BVerwG, 21.03.2001 - 1 D 29.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht; Posthauptschaffner; verspäteter

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.1836
    Hinsichtlich des Kürzungsanteils konnte ein gegenüber dem pauschalen Regelkürzungssatz von einem Fünftel (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 21.3.2001 - 1 D 29.00 - juris Rn. 19 bis 21), der auch für Beamte der Besoldungsgruppe A 8 gilt, ein auf ein Zehntel verdoppelter zugrunde gelegt werden.
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.1836
    Grundsätzlich kann auch die Verhinderung einer konkret anstehenden Beförderung durch das Disziplinarverfahren maßnahmemildernd wirken (BVerwG, U.v. 21.6.2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 44; U.v. 18.7.2019 - 2 WD 19.18 - juris).
  • BVerwG, 12.05.2022 - 2 WD 10.21

    Dienstgradherabsetzung wegen reichsbürgertypischen Verhaltens

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.1836
    Hier stand die Beförderung des Beklagten jedoch nicht konkret an; eine Beförderungsurkunde war nicht erstellt worden (BVerwG, U.v. 12.5.2022 - 2 WD 10.21 - juris Rn. 53).
  • BVerwG, 21.06.2018 - 2 WD 4.18

    Ausspruch eines Beförderungsverbotes gegenüber einem Soldaten nach dessen

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.1836
    Grundsätzlich kann auch die Verhinderung einer konkret anstehenden Beförderung durch das Disziplinarverfahren maßnahmemildernd wirken (BVerwG, U.v. 21.6.2018 - 2 WD 4.18 - juris Rn. 44; U.v. 18.7.2019 - 2 WD 19.18 - juris).
  • BVerwG, 16.12.2021 - 2 B 28.21

    Disziplinare Ahndung der Vorteilsannahme und der Annahme unentgeltlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.1836
    Zwar kann eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht des Dienstherrn unter dem Gesichtspunkt der Verletzung der Fürsorgepflicht oder des "Mitverschuldens" als Mitursache einer dienstlichen Verfehlung bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für besondere Umstände vorlagen, die ausreichende Kontrollmaßnahmen unerlässlich machten, solche aber pflichtwidrig unterblieben oder nur unzureichend durchgeführt wurden (BVerwG, B.v. 16.12.2021 - 2 B 28.21 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 11.05.2016 - 16a D 13.1540

    Disziplinarmaßnahme - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach Straftat

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.1836
    3.2 Fallen einem Beamten - wie hier - mehrere Dienstpflichtverletzungen zur Last, die in ihrer Gesamtheit das einheitliche Dienstvergehen ergeben, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BayVGH, U.v. 11.5.2016 - 16a D 13.1540 - juris Rn. 66).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.1836
    Zur konkreten Bestimmung der Disziplinarmaßnahme ist auch bei einem innerdienstlichen Dienstvergehen auf den Strafrahmen zurückzugreifen, weil der Gesetzgeber mit der Strafandrohung seine Einschätzung zum Unwert des Verhaltens verbindlich zum Ausdruck gebracht hat (BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 2 B 24.16 - juris Ls. und Rn. 15).
  • BVerwG, 06.05.2015 - 2 B 19.14

    Höhe des Gesamtschadens ist selbständiger disziplinarischer Erschwerungsgrund;

  • BVerwG, 26.09.2001 - 1 D 32.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Ruhestandsbeamter des höheren Dienstes;

  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 18.1764

    Disziplinarmaßnahme - Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue betreffend

  • BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 44.98

    Formelles und materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbeamter im Ruhestand;

  • BVerwG, 11.03.2008 - 2 B 8.08

    Rückgängigmachung des durch schweres Fehlverhalten herbeigeführten endgültigen

  • BVerwG, 26.03.2003 - 1 D 23.02

    Bundesbankhauptsekretär; Entwendung von Banknoten; Zugriffsdelikt;

  • BVerwG, 11.10.2021 - 2 A 9.20

    Einstellung nach beidseitiger Erledigungserklärung

  • VGH Bayern, 23.10.2019 - 16b D 18.876

    Zurückstufung eines Postbeamten wegen unterlassener Frankierung von

  • VG Freiburg, 10.02.2023 - DB 11 K 2236/22

    Dienstvergehen; elektronische Einreichung der Disziplinarklage

    Erforderlich ist regelmäßig der plötzliche, unvorhergesehene Eintritt eines Ereignisses, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu der Begehung des Dienstvergehens führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.05.2001 - 1 D 22.00 -, BVerwGE 114, 240 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.05.2022 - DL 16 S 1567/20 -, juris Rn. 56; Bayerischer VGH, Urteil vom 26.10.2022 - 16a D 21.1836 -, juris Rn. 35).
  • VG München, 08.02.2023 - M 19L DK 22.2278

    Disziplinarklage, Zurückstufung um zwei Stufen in das Eingangsamt,

    Fallen einem Beamten - wie hier - mehrere Dienstpflichtverletzungen zur Last, die in ihrer Gesamtheit das einheitliche Dienstvergehen ergeben, so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BayVGH, U.v. 26.10.2022 - 16a D 21.1836 - juris Rn. 23).
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